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   LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05   

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LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05 (https://dejure.org/2006,22215)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05 (https://dejure.org/2006,22215)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. März 2006 - L 8 AS 4364/05 (https://dejure.org/2006,22215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Regelleistung für allein stehende Personen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05
    Das war regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung, also bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwGE 25, 307 ; 39, 261 ), und galt grundsätzlich auch für (wiederkehrende) Leistungen der Eingliederungshilfe (siehe Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - und vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - ).

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung durch die Zeit bis zum Erlass des letzten Behördenbescheides begrenzt ist, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn die Behörde den Hilfefall für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. BVerwGE 39, 261 ; 89, 81 ; siehe ferner Urteile vom 16. Januar 1986 und 30. April 1992 a.a.O. S. 11 f. und S. 4 f.).

  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05
    Das war regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung, also bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwGE 25, 307 ; 39, 261 ), und galt grundsätzlich auch für (wiederkehrende) Leistungen der Eingliederungshilfe (siehe Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - und vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - ).

    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung durch die Zeit bis zum Erlass des letzten Behördenbescheides begrenzt ist, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn die Behörde den Hilfefall für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. BVerwGE 39, 261 ; 89, 81 ; siehe ferner Urteile vom 16. Januar 1986 und 30. April 1992 a.a.O. S. 11 f. und S. 4 f.).

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05
    Aus dieser zeitlichen Begrenzung des sozialhilferechtlichen Streitgegenstandes folgte, dass für die gerichtliche Überprüfung ablehnender Leistungsbescheide in der Regel die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (siehe etwa BVerwGE 90, 160 ; 96, 152 ; stRspr).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88

    Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05
    Aus dieser zeitlichen Begrenzung des sozialhilferechtlichen Streitgegenstandes folgte, dass für die gerichtliche Überprüfung ablehnender Leistungsbescheide in der Regel die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (siehe etwa BVerwGE 90, 160 ; 96, 152 ; stRspr).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87

    Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung durch die Zeit bis zum Erlass des letzten Behördenbescheides begrenzt ist, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn die Behörde den Hilfefall für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. BVerwGE 39, 261 ; 89, 81 ; siehe ferner Urteile vom 16. Januar 1986 und 30. April 1992 a.a.O. S. 11 f. und S. 4 f.).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05
    Das war regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung, also bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwGE 25, 307 ; 39, 261 ), und galt grundsätzlich auch für (wiederkehrende) Leistungen der Eingliederungshilfe (siehe Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - und vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - ).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05
    Das war regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung, also bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwGE 25, 307 ; 39, 261 ), und galt grundsätzlich auch für (wiederkehrende) Leistungen der Eingliederungshilfe (siehe Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - und vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.11.2005 - L 3 AS 3266/05

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Höhe der Regelleistung bei Bedarfsgemeinschaft

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05
    Als Alleinstehender im Sinne des § 20 Abs. 2 SGB II muss daher (auch) angesehen werden, wer - wie der Kläger - volljährig ist und ohne Partner im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebt (vgl. auch Eicher/Spellbrink, a.a.O., Rdnr. 89, Brünner, a.a.O., § 20 Rdnr. 35; Löns/Herold-Tews, Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 20 Rdnr. 12; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2005 - L 3 AS 3266/05 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2007 - L 8 AS 5755/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Bemühung um

    Zwar bleibt - insbesondere im Hinblick auf den mit Wirkung ab 01.01.2007 durch Art. 1 Nr. 21 Buchst. e) Fortentwicklungsgesetz vom 20.07.2006 (BGBl I 1706) eingefügten § 22 Abs. 7 SGB II - zu prüfen, ob es sich bei der Untervermietung um ein nichtiges Scheingeschäft handelt (vgl. Senatsurteil vom 15.09.2006 - L 8 AS 5071/05 -), wofür nach der Rechtsprechung des Senats die familiären Verhältnisse sprechen könnten (vgl. Senatsurteil vom 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2007 - L 8 SO 143/07

    Anspruch eines in der Haushaltsgemeinschaft seiner Eltern lebenden behinderten

    Denn ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger ab dem 25. Lebensjahr gehöre nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 SGB II; damit sei davon auszugehen, dass auch Personen, die in einem Haushalt leben, die aber keine Bedarfsgemeinschaft bilden, jeweils allein stehend im Sinne des § 22 Abs. 2 SGB II seien (vgl Schmidt in Oestreicher, Kommentar zum SGB XII/SGB II, Loseblattsammlung Stand September 2006, § 20 SGB II Rdnr 38; ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2006 - L 8 AS 4364/05 - Revision anhängig beim BSG - B 7b AS 6/06 R - siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. September 2006 - L 7 SO 5536/05 - Breithaupt 2007, 329 - zur Bildung eines Mischregelsatzes).
  • SG Koblenz, 18.05.2006 - S 13 ER 88/06

    Arbeitslosengeld II - Bildung eines Mischregelsatzes beim Bestehen einer

    Entsprechendes muss aber auch dann gelten, wenn die Generalunkosten des Haushalts - ohne dass eine Bedarfsgemeinschaft bestünde - von mehreren Angehörigen einer Haushaltsgemeinschaft getragen werden (a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2006 - L 8 AS 4364/05, nicht rechtskräftig).
  • LSG Hamburg, 24.01.2007 - L 4 SO 3/05

    Anspruch auf höhere Grundsicherungsleistungen; Aufteilung einer

    Dem ist - auch im Hinblick auf der Klägerin bekannte nach Eingang der Berufung ergangene obergerichtliche Entscheidungen (vgl. Landessozialgericht Berlin/Brandenburg, Beschluss vom 22. Juli 2005, L 15 B 17/05 SO ER; Beschluss vom 22. Dezember 2005, L 15 B 1095/05 SO ER) - nichts hinzuzufügen (desgleichen Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. September 2006, L 3 AS 11/06; siehe auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004, 12 S 1588/04; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. März 2006, L 8 AS 4364/05, FEVS Bd. 56 S. 190; Sozialgericht Schleswig, Urteil vom 4. Mai 2005, S 17 SO 82/05 ER; Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 18. Mai 2006, S 13 ER 88/06 AS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2006 - L 8 B 25/06
    Insoweit wird auf die Rechtsprechung des LSG verwie-sen, wonach die Kosten der Unterkunft noch angemessen sind, wenn sie nicht höher liegen als die angemessenen Kosten für einen Einpersonenhaushalt (vgl. Beschluss vom 17. März 2003 - L 8 AS 245/05 ER ; Beschluss vom 23. März 2006 - L 6 AS 96/06 ER ); zum Regelsatz vgl. auch Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 17. März 2006 - L 8 AS 4364/05.
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